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DigitalPakt Schule IV: Als wenn die 5,5 Milliarden ausreichen würden

Quelle: ilkercelik/stock.adobe.com

Reichen die 5,5 Milliarden Euro des Digital-Pakts für die Digitalisierung der deutschen Schulen aus? Ist alles gut, wenn das Geld geflossen ist? 

 

Im Rahmen des DigitalPakts Schule werden die digitale Vernetzung auf dem Schulgelände gefördert sowie Lern-, Kommunikations- und Arbeitsplattformen, Anzeige- und Interaktionsgeräte (wie interaktive Tafeln oder Beamer) und – im geringen Umfang – schulgebundene mobile Endgeräte für die Hand der Schülerinnen und Schüler.

Was nicht gefördert wird, ist die Fortbildung der Lehrkräfte sowie alle Maßnahmen zur Administration, Wartung und den Support der Geräte und der Infrastruktur. Ersteres ist Sache der Länder, zweiteres Sache der Schulträger, d.h. der Städte, Gemeinden und Kreise.

 

Bildungsforscher im Auftrag der Bertelsmann Stiftung haben ausgerechnet, dass rund 2,8 Milliarden Euro jährlich notwendig sind, um alle allgemeinbildenden Schulen digital auszustatten. Die 8.800 berufliche Schulen, für die der DigitalPakt Schule auch gilt, hat die Bertelsmann Stiftung nicht mitberechnet. Nur 40 % der 2,8 Milliarden Euro sind für investive Ausgaben gedacht, also die Ausgaben, die vom DigitalPakt Schule gefördert werden. Der größere Teil, nämlich 60 % der benötigten Summe, werden für laufende Kosten, d.h. den Betrieb der Infrastruktur, benötigt. 

 

Auf die Kommunen kommen also mit der Digitalisierung der Schulen große Folgekosten zu, die nicht jede Kom-mune in gleichem Maße wird stemmen können. Ein Grund, beim Ausstattungs- und Investitionsplan im Rahmen des Digital-Pakts nicht nur die Kurz-, sondern mehr noch die Langfristperspektive im Blick zu behalten.

Darüber hinaus werden in den Kommunen organisatorische Veränderungen notwendig werden: Neben der Kommunalverwaltung wird in den Schulen die größte Anzahl an Endgeräten stehen – was Folgefragen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit nach sich zieht. Für die digitalen Devices werden die Schulen Inhalte und Tools kaufen wollen und ein Verwaltungsangestellter, der bislang Schulbuchlisten abgezeichnet hat, wird sich mit Softwareanbietern und Lizenzverträgen beschäftigen müssen.

 

Die Veränderung, die mit der Digitalisierung der Schulen einhergeht, ist mit dem DigitalPakt Schule längst nicht vorbei. Mit dem Ende der Förderung fängt in der Kommune der eigentliche Spaß und die Kosten der Digitalisierung erst an.

 

Weitere Infos zum DigitalPakt sowie immer den aktuellen Stand finden Sie hier.

 

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