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Das Schuljahr hat schon längst wieder begonnen und einige Förderrichtlinien sind noch nicht veröffentlicht.
Sollen die Kommunen abwarten? Oder gibt es Maßnahmen, die schon jetzt angestoßen werden können?
Auch wenn viel politischer Druck hinter dem DigitalPakt steht – die verwaltungstechnischen Vorgänge haben ihr eigenes Tempo. Dazu kommt, dass ein Schuljahr quer zum Haushaltsjahr liegt. Selbst in den Bundesländern, die ihre Förderrichtlinie bereits publik gemacht haben, werden viele Kommunen erste bauliche Maßnahmen an den Schulen erst in den Sommerferien 2020 beginnen können.
Dieser Vorlauf lässt sich in den Kommunen gut nutzen. Jede Schule hat als Voraussetzung für die Beantragung von Geldern aus dem DigitalPakt ein technisch-pädagogisches Konzept zu erstellen. Schulleitung und Lehrerkollegium müssen dafür klären, wie sie digitale Bildung in ihrer Schule betreiben wollen. Dieser Konzeptentwicklungsprozess kann gut während eines Schulhalbjahres erfolgen.
Ein gutes Medienkonzept beginnt mit einem klaren Projektmanagement (Team, Zeitplan, gewünschtes Ergeb-nis). Dann muss der Status quo erhoben werden, in Hinblick auf die baulichen Voraussetzungen, die bereits vorhandene Technik und die Kompetenzen der Lehrkräfte. Parallel werden die medienpädagogischen Ziele definiert – für die Schule als Ganzes und die einzelnen Fächer. Zusammengeführt entsteht dann ein Ausstattungs-, Fortbildungs- und Organisationsplan der jeweiligen Schule.
Wenn Schulträger früh beginnen, die Medienkonzepte der Schulen einzusammeln, haben sie die Zeit, den Input der Schulen in einem detaillierten Investitions- und Finanzierungsplan zu verarbeiten. Dafür ist die Kenntnis der genauen Fördersumme und des Antragsverfahrens nicht notwendig. Je besser die Schulträger die Bedarfe der Schulen verstehen, desto nachhaltiger können sie die Infrastruktur aufsetzen. Sie können später nicht nur die Vorteile eines zentralen Einkaufs von Geräten und Lizenzen nutzen, sondern auch gemeinsam mit einem IT-Fach-Experten ein Konzept für die effiziente Wartung und den Support der technischen Infrastruktur aufstellen. Gerade bei letzterem ist besondere Weitsicht gefordert, denn Wartung und Support werden nicht von Bund und Ländern übernommen. Das sind Kosten, die langfristig zusätzlich auf die Kommune zukommen.
Der Bewilligungszeitraum für die Anträge auf Förderung im Rahmen des DigitalPakts endet in den meisten Bundesländern 2023. Sofern Zeit da ist, essenzielle Fragestellungen vorzuziehen, bevor die Uhr tickt, sollten Städte, Gemeinden und Kreise diese Chance unbedingt wahrnehmen.
Weitere Infos zum DigitalPakt Schule und immer den aktuellen Stand finden Sie hier.
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